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Das Eingangsverfahren

Behinderte Menschen werden in der Regel zunächst in das Eingangsverfahren aufgenommen. Das Eingangsverfahren hat die Dauer von drei Monaten, kann aber im Einzelfall auf bis zu vier Wochen verkürzt werden.

Sinn und Aufgabe des Eingangsverfahrens ist es, festzustellen, ob die Werkstatt die richtige Einrichtung für den behinderten Menschen ist und in welchen Bereichen er gefördert werden kann. Gegen Ende des Eingangsverfahrens wird dazu ein Eingliederungsplan erstellt.