Aufnahmeverfahren
Das Aufnahmeverfahren ist gekennzeichnet durch Begleitung, kompetente Unterstützung und persönliches Kennenlernen. Wichtig sind uns die Analyse des individuellen Hilfebedarfs und die gemeinsame Prüfung der Betreuungsperspektive. Vor der Aufnahme bieten wir ein Probewohnen an.
Unsere Aufnahmekriterien
- geistig behinderte Erwachsene aus dem gesamten Bundesgebiet sowie mit zusätzlicher oder überlagernder körperlicher und seelischer Behinderung oder psychischer Erkrankung
- Anspruch auf Förderung gemäß §§ 53, 54 SGB XII oder analogen Leistungsgesetzen
- Gemeinschaftsfähigkeit
- Bereitschaft einer externen Tagesstruktur nachzugehen.
Besonders geeignet ist das Paritätische Haus Schöneberg
für Bewerber/innen, die
- nicht nur vorübergehend auf Unterstützung angewiesen sind und ein Zuhause suchen,
- durch städtische Strukturen überlastet sind,
- trotz Orientierungsschwierigkeiten einen großen Aktionsradius wünschen
- unter chronischen Infekten, allergischen Erkrankungen oder Infektanfälligkeit der Atemwege leiden,
- an allergischen Ekzemen der Haut, Neurodermitis oder Schuppenflechte erkrankt sind.
Von der Aufnahme ausgeschlossen sind Bewerber/innen,
- die fremdaggressiv gegen Mitbewohner/innen agieren oder
- ohne Krankheitseinsicht und Therapiewillen bei Alkoholismus oder Drogenmissbrauch sind.

